Die Schülermitverantwortung an der B2

Die SMV als Vertretung der Schülerinnen und Schüler ...

  • hat ein Informationsrecht - muss also in allen sie betreffenden Angelegenheiten unterrichtet werden.
  • hat ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht - kann also Wünsche und Anregungen an Lehrkräfte und die Schulleitung übermitteln.
  • hat ein Vermittlungsrecht - kann also auf Antrag betroffener Schülerinnen und Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einsetzen.
  • hat ein Beschwerderecht - kann also Beschwerden bei Lehrkräften und der Schulleitung vorbringen.
  • darf bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung und der Organisation und Betreuung besonderer Veranstaltungen an der Schule mitwirken.
  • darf im Rahmen der Lehrpläne Anregungen und Vorschläge zum Unterricht und zu schulischen Veranstaltungen unterbreiten.

Die Aufgaben der SMV

werden durch die
  • Klassensprecherinnen und Klassensprecher und deren Stellvertreter
sowie durch die
  • Blocksprecherinnen und Blocksprecher und deren Stellvertreter
und natürlich durch die
  • Schulsprecherin, den Schulsprecher und deren Stellvertreter
wahrgenommen.

Rechtliche Grundlagen

Links
 
 

  
Neuigkeiten
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