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Die Schülermitverantwortung an der B2
Die SMV als Vertretung der Schülerinnen und Schüler ...
- hat ein Informationsrecht - muss also in allen sie betreffenden Angelegenheiten unterrichtet werden.
- hat ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht - kann also Wünsche und Anregungen an Lehrkräfte und die Schulleitung übermitteln.
- hat ein Vermittlungsrecht - kann also auf Antrag betroffener Schülerinnen und Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einsetzen.
- hat ein Beschwerderecht - kann also Beschwerden bei Lehrkräften und der Schulleitung vorbringen.
- darf bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung und der Organisation und Betreuung besonderer Veranstaltungen an der Schule mitwirken.
- darf im Rahmen der Lehrpläne Anregungen und Vorschläge zum Unterricht und zu schulischen Veranstaltungen unterbreiten.
Die Aufgaben der SMV
werden durch die
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Klassensprecherinnen und Klassensprecher und deren Stellvertreter
sowie durch die
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Blocksprecherinnen und Blocksprecher und deren Stellvertreter
und natürlich durch die
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Schulsprecherin, den Schulsprecher und deren Stellvertreter
wahrgenommen.
Rechtliche Grundlagen
- Links
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- Neuigkeiten
- Das Antragsformular für die Heimunterbringung von Blockschüler/-innen gibt es nun online!
Antragsformular
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